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Eine kleine Hilfe für Sie
(auch als „Thüringer Modell“ bezeichnet): Vergabeverfahren, bei dem mehrere Realisierungsvarianten für die Leistungserbringung von Baumaßnahmen in den Wettbewerb gestellt werden. Bei der A-B-C-Ausschreibung werden die Lose A für die Bauleistung (in der Regel die eines Generalunternehmers), Los B für die Finanzierung der Bauleistung und Los C für Bauen und Finanzieren aus einer Hand parallel ausgeschrieben, wobei das wirtschaftlichste Angebot für Los A mit dem wirtschaftlichsten Angebot für Los B kombiniert werden kann. Die A-B-C-Ausschreibung ist für die Vergabe komplexer PPP-Modelle (insbesondere bei Berücksichtigung des Lebenszyklusansatzes) nicht geeignet und hat daher in den letzten Jahren an Bedeutung verloren.
Ausschreibung
Aufforderung des Auftraggebers an die potentiellen Anbieter (Investoren, Finanzierungsinstitute, Baufirmen und Bauhandwerker), auf der Grundlage vorgegebener Leistungsverzeichnisse verbindliche Angebote abzugeben. Ziel ist der Abschluss von Bau- und Finanzierungsverträgen (Vergabe), deren Bedingungen dem Anbieter in der Ausschreibung ebenfalls mitgeteilt werden.
Betreiber-Modell
ist ein Finanzierungs- und Organisationsmodell, bei dem Planung, Bau, Finanzierung und der Betrieb einer öffentlichen Einrichtung auf einen privaten Vertragspartner übertragen. Der Betreiber muss nicht mit dem privaten Investor identische sein.
Forfaitierung
Forfaitierung bezeichnet den Verkauf von Forderungen (vendre à forfait – in Bausch und Bogen verkaufen). Diese Finanzierungsform ermöglicht im Rahmen alternativer Finanzierungsverfahren die Erzielung von Kommunalkreditkonditionen.
Forfaitierungs-Modell
Einfaches PPP-Modell, bei dem die öffentliche Hand und ein privates Unternehmen (i.d.R. ein Bauunternehmen) einen Vertrag über Neubau, Modernisierung bzw. Umbau eines Gebäudes schließen und dabei vereinbaren, dass die aus der Realisierung der Maßnahme entstehende Werklohnforderung durch das Unternehmen nach Fertigstellung langfristig gestundet wird. Das Modell ist daher exakter als Bauerrichtung mit Stundungsvereinbarung zu bezeichnen. Die Finanzierung der Baukosten erfolgt, indem das Unternehmen die gestundeten Forderungen an ein Kreditinstitut verkauft. Das Kreditinstitut stellt die benötigten Finanzierungsmittel in Höhe des Barwertes der Forderungen (Forderungskaufpreis) bereit. Der Finanzier übernimmt keine Verantwortung für die Bauleistungen. Die öffentliche Hand ist als Auftraggeber des Generalunternehmers Bauherr und trägt alle damit verbundenen Risiken.
Immobilien-Leasing
PPP-Modell, bei dem die Kommune von Anfang an das notarielle Ankaufsrecht zum Erwerb des Objekts zum Restwert zum Ende der Grundmietzeit erhält. Als Vorteile für die öffentliche Hand werden vor allem genannt: die feste Kalkulationsbasis durch eine über die gesamte Laufzeit (bis auf die Zinsanpassung) konstante Leasingrate, die Beschleunigung und Verbilligung des Bauvorhabens, die Zahlung einer Kostenmiete (zzgl. der Verwaltungskosten der Leasinggesellschaft) und ggf. die volle Realisierung des Wertzuwachses. Aufgrund der Kaufoption liegt das juristische und wirtschaftliche Eigentum beim Immobilienleasing in der Regel beim Leasinggeber.
Investoren-Modell
PPP-Modell, bei dem ein privates Unternehmen (Investor) ein Gebäude auf eigene Rechnung plant und errichtet und an die öffentliche Hand vermietet. Der Mietpreis orientiert sich in der Regel an den marktüblichen Gegebenheiten und ist meist indexiert. Es wird ein langfristiger Mietvertrag abgeschlossen. Der Mieter kann eine Kaufoption erhalten. Der dann zu zahlende Kaufpreis richtet sich regelmäßig nach dem Verkehrswert, d. h. die zu erwartende Wertsteigerung der Immobilie kommt nur dem Investor zugute.
Kommunal-Leasing
War längere Zeit die übliche Bezeichnung für alternative Projektfinanzierung der Öffentlichen Hand. Da der Begriff zu eng gefasst ist, wurde er durch andere Bezeichnungen abgelöst, die sich nicht nur auf Leasing mit Kommunen beschränken und sowohl andere Finanzierungsformen als auch andere öffentliche Auftraggeber einbeziehen.
Lebenszyklus / Life-Cycle
Beim Lebenszyklusansatz wird die Errichtungs- und Nutzungsperiode einer Immobilie in ihrer Gesamtheit betrachtet, um den Ressourceneinsatz über den gesamten Lebenszyklus der Immobilie (= Projektdauer) zu optimieren.
Öffentliche-Private-Partnerschaft (ÖPP)
Neben dem Begriff Public Private Partnership PPP wird in Literatur und Praxis zunehmend auch die deutsche Übersetzung verwendet.
Ausdruck findet dies u.a. im "Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften" vom 1. September 2005, (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 56 S. 2676 ff.)
Inhaltliche Unterschiede zwischen ÖPP und PPP existieren nicht.
Public-Private-Partnership (PPP)
PPP (deutsch: Öffentlich Private Partnerschaft ÖPP) lässt sich abstrakt beschreiben als langfristige, vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, bei der die erforderlichen Ressourcen (z.B. Know-how, Betriebsmittel, Kapital, Personal) in einen gemeinsamen Organisationszusammenhang eingestellt und vorhandene Projektrisiken entsprechend der Risikomanagementkompetenz der Projektpartner angemessen verteilt werden. Im öffentlichen Hochbau dienen Partnerschaften solcher Art der Realisierung konkreter Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen in unterschiedlichen Bereichen staatlicher Daseinsvorsorge und Infrastrukturbereitstellung (z.B. Schulen, Krankenhäuser, Justizvollzugsanstalten, allgemeine Verwaltungsgebäude). In diesen Bereichen übernimmt der private Partner zumeist die komplette Bereitstellung einer Immobilie und gewährleistet darüber hinaus deren reibungslosen Betrieb, teilweise sogar mit weitergehenden Serviceleistungen für den öffentlichen Nutzer. Hierfür erhält der Private ein Entgelt, mit dem er die von ihm erbrachten Aufwendungen sowie seine kalkulatorischen Kosten refinanziert. Grundlage der Kostenermittlung sind dabei neben den Investitionskosten der Maßnahme (z.B. Planungs- und Errichtungs- bzw. Sanierungs- oder Modernisierungskosten) sämtliche Folgekosten einer Immobilie (z.B. Instandhaltung, Reparaturen, Ersatzinvestitionen) sowie die Kosten weitergehender Serviceleistungen (z.B. Catering, Boten- oder Pförtnerdienste) über den gesamten Lebenszyklus.
Public-Sector-Comparator (PSC)
Das vollständig quantifizierte konventionelle Referenzprojekt, das als Maßstab für den Wirtschaftlichkeitsvergleich einer PPP-Maßnahme herangezogen wird. Es beinhaltet die direkten und indirekten Kosten sowie die „übertragbaren Risiken“ und die „zurückbehaltenen Risiken“. Der PSC wird häufig auch als Synonym für den Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen konventioneller Realisierungsform und PPP-Modellen verwendet.
Risikoverteilung
Die Verteilung der übertragbaren und zurückbehaltenen Risiken zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor. Sie sollte im Rahmen eines PPP dem Prinzip folgen: „Das betrachtete Risiko sollte jeweils von derjenigen Partei getragen werden, die es am besten einschätzen und minimieren kann“.
Sale-and-Lease-Back-Verfahren
Im Sale-und-lease-back-Verfahren wird ein erworbenes Grundstück unmittelbar und üblicherweise langfristig an den Veräußerer zurückvermietet. Als Voraussetzung gilt, dass die Liegenschaft auch für die Nutzung durch Dritte in Betracht kommt.
Werkvertrag
Vertrag mit einem Bauunternehmer oder Bauhandwerker, der den Auftragnehmer zur Herstellung oder Veränderung einer Sache, den Auftraggeber zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Beinhaltet eine Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers und eine Verjährungsfrist von 5 Jahren, beginnend ab dem Zeitpunkt der Abnahme des Werkes soweit nichts anderes (z.B. Gewährleistung nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen) vereinbart wurde.
Wirtschaftlichkeit
entspringt dem ökonomischen Prinzip menschlichen Handelns. Mit gegebenen Mitteln soll ein möglichst hoher Nutzen oder ein angestrebter Nutzen mit dem geringsten Einsatz an Mittel erzielt werden. Wirtschaftlichkeit ist dabei die einfache Maßzahl, die das Verhältnis von Ertrag (Leistung) zu Aufwand (Kosten) ausdrückt. Ohne Vergleichs- bzw. Zielwerte ist die Aussagekraft gering. Deshalb sind Wirtschaftlichkeitsvergleiche notwendig.
Wirtschaftlichkeitsvergleich
umfasst Methoden, die es ermöglichen sollen, verschiedene Handlungsalternativen zu vergleichen und sich für die wirtschaftlichste zu entscheiden. Um die einzelnen Alternativen zu vergleichen, müssen sie vergleichbar gemacht werden. Dazu müssen alle entscheidungsrelevanten Parameter, auch Risikopositionen identifiziert und bestimmte Annahmen getroffen werden (siehe auch Public Sector Comparator). Für den mathematischen Vergleich stehen verschiedene Methoden zur Verfügung (siehe auch Barwertmethode). Seit September 2006 gibt es einen von allen Bundesländern akzeptierten Leitfaden für den Wirtschaftlichkeitsvergleich.


